Erleben Sie Wildtiere in ihrer natürlichen Umgebung
Erleben Sie Wildtiere in ihrer natürlichen Umgebung
Heimische Wildtiere, Ein-und Zuwanderer sind Thema unseres Tierparks.
Einzigartige freibegehbare Eulen- Großanlagen mit rund 10 verschiedenen Arten.
Der Lebensraum Urwald zeigt vertriebene, ehemals heimische Arten wie Wolf, Luchs und Wildkatze.
Arten die neu in unseren Region einwandern sind z.B. der Waschbär oder der Marderhund.
Als Vertreter der heimischen Wildtierarten kann man bei uns drei verschiedene Hirscharten, Füchse, Dachse, Störche oder Fasane in großzügigen tiergerechten Anlagen beobachten.
Erlebnisangebote
Hier unsere Erlebnisangebote direkt zum Buchen
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V.I.P. Führung – Besuch bei den Europäischen Wölfen150,00 € inkl. MWSt
inkl. MwSt.
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Fischotter und andere Marder85,00 € inkl. MWSt
inkl. MwSt.
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Esel – Safari85,00 € inkl. MWSt
inkl. MwSt.
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Waschbären – clevere, kleine Gauner85,00 € inkl. MWSt
inkl. MwSt.
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Mein Tag am Bauernhof85,00 € inkl. MWSt
inkl. MwSt.
Baumhotel
Übernachten im Park
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Übernachten Baumhaus oder Kuscheln und Gruseln120,00 € – 490,00 € inkl. MWSt
inkl. MwSt.
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Übernachten Zoo-Chalet oder Kuscheln und Gruseln120,00 € – 490,00 € inkl. MWSt
inkl. MwSt.
Jagdlehrpfad
Die Lebensräume des Wildes zu bewahren und zu schützen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Jäger.
Dafür braucht es viel Wissen um die Vorgänge in der Natur ob es nun das Spurenlesen ist oder das Verständnis für die natürlichen Vorgänge von Leben und Sterben. Ich begrüße Dich herzlich auf diesem spannenden Jagderlebnisweg, auf dem selbst erfahrene Jäger noch etwas dazulernen können!
Wir Jäger teilen mit Dir die Freude, in der Natur immer wieder etwas Neues zu entdecken: Im Wald, beim Wasser oder auf einer Wiese. Ich hoffe, Du lernst hier viel dazu!
Bei der anschließenden Jungjägerprüfung wünsche ich Dir viel Erfolg!
Dein
Josef Pröll
Landesjägermeister
Spielplätze
Der Abenteuerspielplatz befindet sich direkt beim Naturpark-Haus, wo man sich mit regionalen Schmankerln stärken kann. Mit Seilkletterball, Swing-Vip-Schaukel und vieles mehr.
Hier befindet sich auch ein mit Pfählen umfriedeter uriger Grillplatz, der für Kindergeburtstage etc. gemietet werden kann. Ein großes, begehbares Pflanzenlabyrinth sorgt für ein naturnahes Spielerlebnis.
Im Tierpark-Rundgang finden Sie zusätzlich eine 35m lange Hangrutsche, ein Labyrinth, eine Kletterwand, eine Bärenhöhle, ein Labyrinth sowie ein Kinderkletterparcour.
Im Bauernhofbereich findest Du: Eine Doppel-Riesenschaukel, eine Heuwagen-Schaukel, Schaukeltiere und eine Holkzugelbahn sorgen für authentisches Spielvergnügen zwischen unseren Tieren. Auch eine GoKartbahn ladet zu einem Wetrennen ein.
Übersichtsplan
Öffnungszeiten
Tierpark ganzjährig und täglich geöffnet!
Tierpark-Eintritte:
Ab 4.11.2024 Eintritt in den Tierpark wochentags von 7:30 bis 16:00
Samstag, Sonn- und Feiertage: 9:30 bis 16:00.
Tierpark-Gastronomie:
Ab 4.11.2024 bis 28.2.2025 Gastronomie wochentags von 11:00 bis 15:00 geöffnet.
Samstag, Sonn- und Feiertage: 10:00 bis 15:00 geöffnet.
Saisonstart 2025: 1. März
Gastronomie und Tierpark von 1. März 2025 bis 30. November 2025 von 9.30–18.00 h geöffnet.
Preise
Eintrittspreise Tierpark:
von 4 bis 15 Jahre | € 9,00 |
Tierpark Erwachsene | € 13,50 |
Tierpark Erwachsen ermäßigt | € 12,50 |
Jahreskarte von 4 bis 15 Jahre | € 36,00 |
Jahreskarte ab 16 Jahre | € 51,00 |
Jahreskarte Familie (für alle im Familienpass eingetragenen Personen) | € 121,00 |
Jahreskarten und Eintrittskarten direkt kaufen
Gutschein wird ihnen nach dem Kauf per Email zugestellt – Email einfach bei der Kassa vorzeigen!
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Jahreskarte Familie121,00 € inkl. MWSt
inkl. 13 % MwSt.
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Jahreskarte Kind36,00 € inkl. MWSt
inkl. 13 % MwSt.
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Jahreskarte Erwachsener51,00 € inkl. MWSt
inkl. 13 % MwSt.
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Tageskarte Kind9,00 € inkl. MWSt
inkl. 13 % MwSt.
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Tageskarte Erwachsener13,50 € inkl. MWSt
inkl. 13 % MwSt.
Ermäßigung abzgl. Euro 1,- für:
Familienpässe aller Länder, Gruppen ab 10 Personen, Personen mit besonderen Bedürfnissen und deren eingetragene Begleitperson € 1,- ermäßigt.
Hunde sind im gesamten Ausflugsziel an der Leine Herzlich Willkommen!
Infos zu Jahreskarten
Vorteile elektronische Jahreskarte
Kein Anstellen mehr um eine Tages-Eintrittskarte!
Einfach die Jahreskarte in den Zugangsterminal (direkt beim Drehkreuz) stecken und sofort in den TierErlebis Park Buchenberg eintreten!
Verlängerung der Jahreskarte bei der Tierpark-Kasse zu den Öffnungszeiten möglich.
Bei Verlust der Jahreseintrittskarte kann bei Bezahlung des Karteneinsatzes von 3,- Euro eine neue Jahreskarte ausgestellt werden. Gleichzeitig wird die verlorene Jahreskarte gesperrt.
Karte vergessen: Wir bitten um Verständnis, dass der Eintritt in den TierErlebis Park Buchenberg nur mit einer gültigen Jahreskarte oder einer Tageskarte möglich ist.
Wie lange ist die Tierpark Jahreskarte gültig?
Die Jahreskarte gilt ab dem Ausstellungstag ein Jahr und berechtigt zum Zutritt in den TierErlebis Park Buchenberg während den Öffnungszeiten.
Wo bekomme ich die Jahreskarte?
Die Jahreskarte ist direkt an der Tierpark-Kassa erhältlich.
Was brauche ich für den Erhalt einer Jahreskarte?
Der Käufer / die Käuferin einer Jahreskarte muss persönlich anwesend sein. Die Person wird fotografiert und das Bild wird auf der Jahreskarte abgespeichert.
Sie möchten eine Jahreskarte jemand schenken?
Dann kaufen Sie an der Tierpark – Kassa oder Online einen Gutschein für eine Jahreskarte.
Dieser Gutschein kann an der Tierpark – Kassa gegen eine Jahreskarte eingetauscht werden.
Ist eine Jahreskarte übertragbar?
Nein!
Die Jahreskarte gilt nur für die auf der Jahreskarte ersichtliche Person. Eine Rückgabe oder ein Umtausch sind nicht möglich.
Wie sieht die elektronische Jahreskarte aus?
Sie hat etwa die Größe einer Bankomatkarte und beinhaltet einen Magnetstreifen. Es sind der Name und das Gesicht des Kartenbesitzers / der Kartenbesitzerin sowie die Jahresgültigkeit ersichtlich.
Wie oft kann ich den Tierpark mit einer Jahreskarte besuchen?
Innerhalb des Gültigkeitszeitraumes können Sie den TierErlebis Park Buchenberg einmal täglich besuchen.
Beinhaltet die Jahreskarte auch den Hundeeintritt?
Der Eintritt ist für maximal zwei Hunde inkludiert.
Was gilt bei einer Sperre des Tierparks?
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung der Jahreskarte, wenn der TierErlebis Park Buchenberg zum Schutz von Menschen und Tieren (z.B. Wetterkapriolen) oder aufgrund behördlicher Anordnung den Tierpark vorübergehend schließen muss.
Wie werden Jahreskarten kontrolliert?
Das Tierparkpersonal ist berechtigt, sich vom Inhaber der Jahreskarte einen Ausweis mit Lichtbild vorlegen zu lassen.
Was passiert bei Missbrauch der Jahreskarte?
Jede missbräuchliche Verwendung der Jahreskarte, einschließlich Weitergabe an Dritte führt zum ersatzlosen Einzug der Jahreskarte. Verwahren Sie die Jahreskarte so, dass Dritte nicht darauf zugreifen können.
Wie werden Ihre Daten geschützt?
Mit dem Kauf der Jahreskarte stimmt der Karteninhaber / die Karteninhaberin einer personenbezogenen Registrierung der persönlichen Daten, sowie der Speicherung dieser für den Zeitraum der Jahreskarte und einer fotografischen Erfassung zu Kontrollzwecken zu.
Persönliche Daten werden vom TierErlebis Park Buchenberg nicht an Dritte weitergegeben.
Beachten Sie die Besucherordnung
Mit dem Kauf der Jahreskarte akzeptieren Sie unsere Besucherordnung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter +43 676 / 844991444 oder info@tierpark.at.
Wetter
Mehr Infos finden Sie auf unserer Wetterseite
Hinweise
Das Tierparkareal ist auf Grund seiner Steilheit sehr schwer mit Rollstühlen befahrbar. Der flachere Teil des Tierparks kann befahren werden – hier öffnen wir Ihnen gerne einen speziellen Zugang.
Wege rund um das Naturparkhaus sowie Haustierbereich barrierefrei.
3D-Bogenparcour und Kletterpark sind nicht barrierefrei.
Bitte beachten Sie die Ermäßigungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und deren Begleitpersonen.
Für den Tierpark können Sie einen Audio-Guide auf ihr Handy laden.
Die Informationen zu den Tieren sind dann sowohl optisch als auch akustisch erlebbar.
W-Lan im Naturparkhaus vorhanden. Mehrsprachig.
Hunde sind im gesamten Ausflugsziel an der Leine Herzlich Willkommen!
Tierpatenschaften
Wolf sucht Paten zum kuscheln. Werden Sie Tierpate!
Tierpatenschaften, Werbung und Sponsoring im Natur und Erlebnispark Buchenberg in Waidhofen an der Ybbs.
Beiträge Tierpatenschaften
Tierart | Privat | Firma |
Wolf, Luchs | 300,- | 1.200,- |
Wildkatze | 250,- | 1.000,- |
Rothirsch, Damhirsch, Sikahirsch männlich | 250,- | 1.000,- |
Hirsche weiblich | 200,- | 500,- |
Bartkauz, Schneeeule, Uhu, Amerikanischer Uhu, Habichtskauz, Steinkauz, Rauhfußkauz | 200,- | 500,- |
Große Landschildkröte, Wasserschildkröte, Smaragdeidechse | 100,- | 500,- |
Rotfuchs, Silberfuchs, Waschbär | 100,- | 500,- |
Kärntner Brillenschaf, Soay-Schaf, Waldschaf | 100,- | 500,- |
Ziege, Kaninchen, Meerschweinchen | 50,- | 250,- |
Viele andere Tiere auf Anfrage!
Was bekommen Sie für Ihren Beitrag?
- Die Gewissheit, Ihr Geld für einen guten Zweck investiert zu haben.
- Ihre persönliche Patenschaftsurkunde
- Auf Ihre Patenschaft wird beim Tierpark mit einer Tafel hingewiesen. Größe, Platzierung und Gestaltung der Tafel richtet sich nach der Art und Prominenz des Tieres sowie betrieblichen Gegebenheiten.
- Bei einer Patenschaft ab 200,- erhalten Sie zusätzliche eine TierparkJahreskarte für eine Einzelperson.
- Bei Firmen-Patenschaften scheint Ihre Firmenbezeichnung auf unserer Internet-Homepage (www.tierpark.at) und diversen Aussendungen unseres Vereins auf. Wenn Sie eine eigene Homepage haben, können wir einen Link zu Ihrer Seite machen (teilen Sie uns dies bitte mit (info@tierpark.at). Bitte übermitteln Sie uns hierfür auch Ihr Firmen-Logo!
Mehr Infos im Folder [download]
Aktuelle Tierpaten
Förderverein
Auszug aus den Statuten[1][2] des Vereins ”Förderverein Tierpark Buchenberg“.
(Genehmigt durch die Generalversammlung vom 18. 3. 2016)
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Der Verein führt den Namen ”Förderverein Tierpark Buchenberg“.
Er hat seinen Sitz in Waidhofen/Ybbs und erstreckt seine Tätigkeit auf den Tierpark am Buchenberg in Waidhofen/Ybbs.
§ 2: Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt [3] die Förderung und Unterstützung des Betriebes des Tierpark am Buchenberg in Waidhofen/Ybbs und die Sicherung der widmungsgemäßen Verwendung der zur Verfügung gestellten Zuwendungen.
§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
Als ideelle Mittel dienen [4]:
- Versammlungen
- Gesellige Zusammenkünfte
- Informationen an die Mitglieder
- Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
Werden auch SIE Mitglied des Fördervereins und unterstützen Sie uns mit einem jährlichen Beitrag von € 20,-
Einfach email an: Verein@tierpark.at
[1] Muster im Sinne des ab 01.07.2002 geltenden Vereinsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 66/2002.
(Dieses Statutenmuster eignet sich zur Weiterbearbeitung. Es kann auch ergänzt werden. Bitte streichen Sie jeweils das Nichtzutreffende sowie die Fußnoten, bevor Sie die Statuten der Vereinsbehörde vorlegen)
Notwendige Änderungen gegenüber dem früheren Muster iSd Vereinsgesetzes 1951 finden sich in § 5 Abs 3 (früher Abs 4), § 9 Abs 2, § 10 lit d (früher lit c), § 13 Abs 1 erster Satz (zweiter Satz früher Abs 5), § 13 Abs 2 zweiter Satz (früher Abs 1), § 13 Abs 4 zweiter Halbsatz (früher Abs 3), § 14 Abs 1 zweiter Satz, § 14 Abs 2, § 15 Abs 2 letzter Satz, § 15 Abs 3 erster Satz.
Einige weitere Anpassungen beruhen auf praktischen Erwägungen (§ 5 Abs 1, § 6 Abs 1, § 9 Abs 1 erster Satz, § 9 Abs 3 erster Satz, § 9 Abs 4, § 9 Abs 6 vierter Satz gestrichen, § 9 Abs 7, § 9 Abs 8 erster Satz, § 11 Abs 3 erster Satz, § 11 Abs 7 zweiter Satz, § 12 zweiter Satz, § 12 lit a und e, § 14 Abs 3 erster und zweiter Satz, § 15 Abs 1 zweiter Satz).
Dazu kommen ein paar Anpassungen im Ausdruck.
[2] Vor allem im Hinblick auf die Organisationsstruktur großer Vereine und den Betrieb vereinseigener Unternehmungen empfehlen sich spezifische Anpassungen bzw. Ergänzungen der Statuten. Für ein auf die Erlangung steuerlicher Begünstigungen bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (§§ 34 ff BAO) abgestimmtes Statutenmuster siehe unter http://www.bmf.gv.at/service/publikationen/download/broschueren/vereine.pdf bzw. unter http://www.lexisnexis.at/verein-im-steuerrecht/vereinsstatuten2002.
[3] Das Vereinsgesetz verlangt eine klare und umfassende Umschreibung des Zwecks.
[4] Tätigkeiten wie zB Vorträge und Versammlungen, gesellige Zusammenkünfte, Diskussionsveranstaltungen, Herausgabe von Publikationen, Einrichtung einer Bibliothek.